Click & Collect

Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung vom 06.01.2021 die Abholung von online bestellten und bezahlten Artikeln (das sogenannte „Click & Collect“) wieder zugelassen.

Deshalb bieten wir „Click & Collect“ ab sofort wieder an.

Bitte beachten Sie bei Nutzung von „Click & Collect“ die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln:

Weiter soll es dem Einzelhandel unter strikter Wahrung von Schutz- und Hygienekonzepten (insbesondere gestaffelte Zeitfenster zur Abholung) sowie umfassender Verwendung von FFP2-Masken möglich sein, sogenannte click-and-collect oder call-and-collect Leistungen – d.h. die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware – anzubieten.

Quelle; https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-januar-2021/